Pflichtexemplare

Mit Staatsgesetz Nr. 106 vom 15. April 2004 sowie der darauf aufbauenden Durchführungsverordnung DPR 252/2006 ist das sogenannte Pflichtexemplarrecht neu geregelt worden.

Mit der Neuregelung wurde zum einen eine Anpassung an heutige Publikationsformen erreicht. Andererseits hat sich auch sein Zweck geändert. Stand einst der Aspekt der Kontrolle im Vordergrund - ablesbar am früheren Titel - diritto di stampa - so dient das Pflichtexemplarrecht heute der Sicherung des kulturellen Erbes. Dementsprechend ist auch eine neue Bezeichnung - deposito legale - gewählt worden.

So sollen zur Sicherung des kulturellen Erbes zwei Archive geschaffen werden, eines auf nationaler Ebene, ein weiteres auf regionaler Ebene. Um dies zu erreichen, verpflichtet Sie das Gesetz von jeder Publikation vier Exemplare abzugeben.

Zum Aufbau des nationalen Archivs ist jeweils ein Exemplar an die Nationalbibliotheken in Rom und Florenz zu senden. Die Adressen finden Sie in der Kurzinfo.

Zum Aufbau des regionalen Archivs wurde mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 1503 vom 7. Mai 2007 sowie Nr. 1772 vom 6. Juli 2009 der Landesbibliothek Dr. Friedrich Teßmann zusammen mit der italienischen Landesbibliothek Claudia Augusta das Pflichtexemplarrecht übertragen. Um Ihnen die Abgabe so einfach wie möglich zu gestalten, haben die beiden Landesbibliotheken bis zum Einzug in das gemeinsame Bibliothekenzentrum zwei Ablieferungsadressen eingerichtet, eine für die Abgabe von allen gedruckten Werken, eine zweite für die Ablieferung von audiovisuellen Medien.

An die Ablieferungsadresse - Regionales Pflichtexemplarrecht - Ablieferungsstelle Gedruckte Medien, Armando-Diaz-Str. 8, 39100 Bozen - sind jeweils zwei Exemplare folgender Mediengattungen zu schicken:

  1. Zeitungen und Zeitschriften in deutscher und ladinischer Sprache
  2. Bücher, Broschüren, geographische und topographische Karten, Atlanten, Plakate, Flugblätter, Dépliant, Prospekte, Notendrucke und ähnliche Publikationen im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen von Körperschaften und Vereinen sowie Kunstgrafiken und Fotographien, die zur Veröffentlichung bestimmt sind (in allen Sprachen).

An die Ablieferungsstelle Regionales Pflichtexemplarrecht - Ablieferungsstelle Audiovisuelle Medien, Mendelstr. 5, 39100 Bozen - sind jeweils zwei Exemplare folgender Mediengattungen zu schicken:

  1. Zeitungen und Zeitschriften in italienischer Sprache
  2. Musik- und Videoproduktionen, Kunstgrafiken und Kunstvideos, Filme (auch digital gestützt), Mikroformausgaben (auf fotochemischen Datenträgern wie z.B. Negative), allgemein Dokumente auf informatischen Datenträgern (z.B. CD-ROMs, DVDs usw.) (in allen Sprachen).

Die beiden Landesbibliotheken betreuen gemeinsam beide Ablieferungsstellen und werden gemäß ihrem jeweiligen Sammelauftrag die abgelieferten Medien bewahren und erschließen.

Grundsätzlich sind alle Dokumente oder editorischen Produkte, die sich an ein Publikum richten, dem Pflichtexemplarrecht unterworfen. Hierbei ist es gleichgültig, ob sie verkauft oder verschenkt werden oder ob sie in analoger oder digitaler Form hergestellt und vertrieben werden. Ausgenommen vom Pflichtexemplarrecht sind allerdings Auszüge, Druckproben, Formblätter, unveränderte Nachdrucke, Dokumente des internen oder privaten Gebrauchs sowie gewöhnliche Werbematerialien des Warenhandels. In Zweifelsfällen finden Sie hier die Gesetzestexte zum Nachlesen und Herunterladen.

Die wichtigsten Gesetzesinformationen sowie praktische Hilfestellungen haben wir für Sie nochmals auf einer Seite (Kurzinfo) zusammengefasst.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den folgenden verantwortlichen Personen:

Verpflichtende Stellen

Zuständig für die Abgabe ist der Verleger bzw. der rechtlich verantwortliche Herausgeber. Fehlt ein solcher, ist die Druckerei zur Abgabe verpflichtet.

Frist

Innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung des Werkes hat die Abgabe zu erfolgen.

Ablieferung

Für das nationale Archiv. Ein Exemplar an die Biblioteca Nazionale Centrale di Roma für gedruckte Medien und CD-ROM

Biblioteca Nazionale Centrale di Roma
Ufficio Deposito legale
Via del Castro Pretorio, 105
I-00185 Roma

Ein Exemplar an die Biblioteca Nazionale Centrale di Firenze

Biblioteca Nazionale Centrale di Firenze
Ufficio Deposito legale
Via Tripoli, 36
I-50122 Firenze

Ein Exemplar an das Istituto Centrale per i Beni Sonori ed Audiovisivi für Musik- und Videoproduktionen

Istituto Centrale per i Beni Sonori ed Audiovisivi
Via Michelangelo Caetani, 32
I-00186 Roma

Ein Exemplar an die Biblioteca Giuridica in Rom für juristische Publikationen

Biblioteca Centrale Giuridica c/o Palazzo di Giustizia piazza Cavour
I-00193 Roma

Für das regionale Archiv. Gedruckte Werke: zwei Exemplare an

Regionales Pflichtexemplarrecht
Ablieferungsstelle Gedruckte Medien
Armando-Diaz-Str. 8
39100 Bozen

Audiovisuelle Medien: zwei Exemplare an

Regionales Pflichtexemplarrecht
Ablieferungsstelle Audiovisuelle Medien
Marconistr. 2
39100 Bozen

Kennzeichnung

Das Gesetz sieht zudem vor, dass auf jedem Exemplar folgende Aufschrift vermerkt sein muss: „esemplare fuori commercio per il deposito legale agli effetti della legge 15 aprile 2004, n. 106“. Auch auf den verwendeten Umschlägen sind dieser Text sowie die Adresse des Absenders anzubringen. Um das zu vereinfachen, stellen wir auf der Homepage eine Etikettenvorlage zur Verfügung.

Liste

Der Sendung ist eine Liste in zweifacher Ausfertigung beizulegen, mit der die jeweiligen Exemplare und die jeweils abgebende Institution zweifelsfrei identifiziert werden können. Auch hier haben wir zur Vereinfachung und Vereinheitlichung eine Vorlage zusammengestellt und bitten Sie, ausschließlich diese zu verwenden. Sie steht auf der Homepages als Download im PDF- bzw. WORD-Format zur Verfügung. Sie erhalten nach der Kontrolle durch die jeweilige Bibliothek ein Exemplar der Liste gegengezeichnet zurück, was von Ihnen als Bestätigungsvermerk aufbewahrt werden muss.

Zeitungen und Zeitschriften

Die Abgabe von Zeitungen und Zeitschriften kann auch kumulativ erfolgen. Klären Sie in diesen Fällen bitte die Verfahrensweise mit der jeweils zuständigen Person ab.

Vordrucke für die Abgabe von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, audiovisuellen Medien, Plakaten; Vorlage für Etiketten, die auf jedem abgelieferten Exemplar und auf den dazugehörenden Umschlägen anzubringen sind.

Vordruck Abgabe Bücher

Vordruck Abgabe Zeitschriften/Zeitungen

Vordruck Abgabe Audiovisuelle Medien

Vorlage Etiketten

Vordruck Abgabe Plakate