Claudia Augusta-Preis

 

Art. 1 Die Italienische Landesbibliothek „Claudia Augusta”, Bozen, prämiert Diplom- und Bachelorarbeiten, PhD-Arbeiten, Masterarbeiten und Fachlaureatsarbeiten, die für Südtirol von Interesse sind. Ziel der Prämierung ist die Sammlung und Dokumentation der Vielfalt des lokalen gesellschaftlichen und kulturellen Gutes und dessen Bekanntmachung in der Öffentlichkeit.

Art. 2 Teilnahmeberechtigt sind alle, die an einer italienischen, europäischen Universität studiert oder eine solche im Rahmen eines von der EU vorgesehenen Austausches zwischen Universitäten besucht haben und eine südtirolspezifische Arbeit in italienischer Sprache und/oder in englischer Sprache verfasst haben. Das Teilnahmegesuch muss innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt des jeweiligen Studientitels (Laureat, Fachlaureat oder Forschungsdoktorat) innerhalb dem 12. September 2024 eingereicht werden.

Art. 3 Nach Rücksprache mit dem wissenschaftlichen Beirat genehmigt der Abteilungsdirektor die Zuweisung des Geldpreises, dessen Höhe von dem nachstehenden Niveau abhängt. Im Jahr 2024 werden folgende Preise verliehen:

  1. 15 Preise zu jeweils 625,00 Euro Brutto für Bachelorarbeiten, PhDarbeiten, Masterarbeiten und Fachlaureatsarbeiten
  2. 10 Preise zu jeweils 375,00 Euro Brutto für Diplomarbeiten

Art. 4 Werden einige der Geldpreise in den einzelnen Kategorien nicht vergeben, wird die Restsumme auf andere Preiskategorien verteilt.

Art. 5 Diese Ausschreibung betrifft die Abschlussarbeiten, die im laufenden akademischen Jahr sowie in den zwei vorhergehenden akademischen Jahren verteidigt wurden. Die Arbeiten, die zwar für geeignet befunden, aus Geldmangel jedoch ausgeschlossen wurden, werden in den nachfolgenden Jahren berücksichtigt.

Art. 6 Für 10 Abschlussarbeiten (Diplom- und Bachelorarbeiten, PhDarbeiten, Masterarbeiten und Fachlaureatsarbeiten) , die vor den in dieser Ausschreibung (in Art. 5) angegebenen Jahren verteidigt wurden und nicht im Vorjahr aus Geldmangel ausgeschlossen wurden, aber aus Sicht der Landesbibliothek teilweise und bedeutend von dokumentarischem Interesse auf lokaler Ebene sind, ist ein Preis von 187,50 Euro Brutto vorgesehen. Auch hierfür sind die entsprechenden Formulare und Erklärungen auszufüllen.

Art. 7 In dem auf stempelfreiem Papier abgefassten Teilnahmegesuch muss die Bewertung angeführt sein. Es muss bis Donnerstag, den 12. September 2024, innerhalb 12.00 Uhr, zusammen mit den nachstehenden Unterlagen an folgende Adresse übermittelt werden:

Italienische Landesbibliothek „Claudia Augusta“
Marconistrasse 2 - 39100 BOZEN

Tel. 0471/264444 E-Mail: info@bpi.claudiaugusta.it

  • Laureatsselbstbestätigung mit Angabe der Abschlussbewertung
  • ein gedrucktes gebundenes (keine Spiralbindung) und ein als PDF-Datei auf Datenträger gespeichertes Exemplar der Arbeit (CdRom, USB oder durch Email)
  • Abstract
  • ausgefüllte und unterzeichnete Abgabebestätigung als Annahme der Wettbewerbsbedingungen sowie des Vertrags. Ferner wird damit den Nutzerinnen und Nutzern der Bibliothek die Erlaubnis zur Einsichtnahme in die Arbeit sowie zur teilweisen Reproduktion im Einklang mit den geltenden Gesetzesbestimmungen erteilt.

Art. 8 Die nach der Frist laut Artikel 6 dieser Ausschreibung eingereichten Teilnahmegesuche müssen erneut eingereicht werden und werden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Geldmittel berücksichtigt. Nicht fristgemäß eingereichte Gesuche werden auf jeden Fall im darauf folgenden Jahr berücksichtigt.

Art. 9 Das Datum der Preisverleihung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mittels E – Mail oder Zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC), eventuell Einschreiben bekannt gegeben.

Art. 10 Die Bibliothek nimmt die Inventarisierung und Katalogisierung der Arbeit vor, die den Nutzerinnen und Nutzern der Bibliothek zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wird.

Die Direktorin der italienischen Landesbibliothek Dr. Valeria E. Trevisan

 

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